Alplog Nord: letzte Ausfahrt Revision?

Im Fall des LKW-Hubs bei Villach versuchen die Deutsche Logistik Holding und Stadt Villach mit immer absurderen Konstruktionen einer strengeren Umweltprüfung zu entgehen. Die Revision im UVP-Feststellungsverfahren könnte auch richtungsweisend für die Auslegung des neuen UVP-Gesetzes sein.

Villach, 3.3.25 – Die geplante Errichtung des „grünsten Logistikzentrums“ auf über 25 Hektar Wiese und Auwald, direkt angrenzend an zwei Natura2000-Schutzgebiete und in einer Hochwassergefahrenzone beschäftigt weiterhin österreichische Gerichte. Kritiker (1) werfen DLH und Stadt Villach vor, das Gesamtprojekt durch “Salamitaktik” und Verschleierung seiner tatsächlichen Ausmaße einer notwendigen, umfassenden Umweltprüfung zu entziehen.

Widersprüche zwischen DLH und Stadt Villach

Auf der einen Seite erklärt die DLH im UVP-Feststellungsverfahren bei ihrem so beworbenen „RailLog Park“ (ohne Bahnanschluss), handele es sich um einen Gewerbepark, kein Logistikzentrum (2). Auf der anderen Seite begründet die Stadt Villach das öffentliche Interesse für die Hochwasserfreistellung der Federauner Felder genau damit, dass es sich dabei um einen guten Logistikstandort handele.

Zusätzlich behaupten sowohl die Stadt als auch die DLH ihre Projekte (Hochwasserfreistellung und Bebauung des ersten Teilstücks) hätten miteinander nichts zu tun. Obwohl es offensichtlich ist, dass sowohl die geplante Hochwasserfreistellung als auch das LKW-Verteilerzentrum untrennbar miteinander verknüpft sind.

Diese Umgehungs-Strategie ist durchschaubar und respektlos gegenüber den Menschen und der Natur. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf genaue Prüfung aller Auswirkungen, bevor ein so großer Grünraum der Stadt unwiederbringlich zerstört wird.“ – Anton Dicketmüller, Sprecher von Rett’ ma die Schütt

Revision vor dem BVwG, Verhandlung vor dem LVwG

Die DLH legt gegen das Urteil im UVP-Verfahren Revision ein. Im Dezember hatte das BVwG geurteilt:

1. dass es sich um ein Logistikzentrum, keinen Gewerbepark handelt und
2. dass die Landesbehörde „aufgrund einer verfehlten Rechtsansicht notwendige Ermittlungsschritte unterlassen“ hat und nun umfassender prüfen muss.

In dieser Revision wird nun höchstrichterlich ausgelegt, was im Sinne des neuen UVP-Gesetzes als Logistikzentrum zu verstehen ist. Auch das Bundesministerium für Klima und Energie kann eine Stellungnahme im Verfahren einbringen.

Auch bei der naturschutzrechtlichen Genehmigung des angesprochen Hochwasserschutzes und der Straßenverlegung ist ein Verfahren beim Landesverwaltungsgericht anhänglich. Die nächste Verhandlung findet am 17.3. statt.

(1) Naturschutzbeirat Kärnten, verkehrswende.at, Rett’ ma die Schütt

(2) https://www.dlh-realestate.com/logistikzentren-und-logistikparks/raillog-park-villach-fuernitz
„Grundstücksfläche bis 19 ha / 1. Abschnitt 63.000m²“, „Das Ensemble nachhaltiger Logistikimmobilien soll auf einer knapp 6 ha großen Liegenschaft entstehen und besteht aus 7 Mieteinheiten.“ abgerufen 12.3.25

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