Landesverwaltungsgericht: Villacher Bürgermeister muss Unterlagen herausgeben
Die Aktenzurückhaltung bei Alplog Nord von Bgm Albel war rechtswidrig. Informationsbegehren der BI „Rett ma die Schütt“ wurde vom Landesverwaltungsgericht bestätigt.
Die gerichtlichen Verfahren rund um die Genehmigung des geplanten LKW-Hub Alplog Nord (STANDARD, Monat berichteten) sind noch nicht gestartet und doch gibt es schon das erste Gerichtsurteil zugunsten der BI Rett ma die Schütt. Die Bürgerinnen forderten die Herausgabe von Protokollen und Unterlagen des Ausschusses für Umweltschutz, die relevant für die Beurteilung der Projektflächen sind. Dies wurde jedoch von Bgm Albel pauschal verweigert. Das Landesverwaltungsgericht erteilte dem jetzt aber eine klare Absage: Die Stadt muss die Unterlagen an die BI aushändigen. Das Gericht kritisierte unter anderem, dass keine Abwägung des öffentlichen Interesses stattgefunden habe.
„Das Urteil ist ein klarer Sieg für Transparenz und Demokratie! Wir hoffen im Villacher Magistrat wird in Zukunft nicht mehr so vehement versucht der Öffentlichkeit Informationen vorzuenthalten.“ so Anton Dicketmüller, Sprecher der BI.
Der Hintergrund
Im Jahr 2000 wurde das Natura2000 Gebiet „Schütt Graschelitzen“ erheblich erweitert, da Österreich einem Vertragsverletzungsverfahren der EU nachkommen musste. Die Sachverständigen der Landesabteilung Naturschutz machten für die geplante Erweiterung einen Vorschlag, der vorsah die Federauner Felder in das Natura2000 Gebiet aufzunehmen. Damit wäre eine zukünftige Bebauung ausgeschlossen gewesen. Doch nur nach wenigen Wochen und einigen Ausschusssitzungen des Villacher Gemeinderats wurde dieser Vorschlag abgeändert und die Federauner Felder daraus entfernt. Deshalb forderte die BI die Herausgabe der Protokolle und Unterlagen des Ausschusses für Umweltschutz im relevanten Zeitraum.
„Wir sind der Ansicht, dass die Federauner Felder ganz eindeutig in das Natura2000 Gebiet gehören. In unserer gerichtlichen Beschwerde und auch in der Beschwerde des Naturschutzbeirats sind dazu genügend Argumente angeführt.“ so Anton Dicketmüller, Sprecher der BI.