Nächster Erfolg für BI „Rett ma die Schütt“ vor Gericht
Der Bescheid wonach für das LCAS Nord keine UVP-Prüfung erfolgen sollte, wurde aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied kurz vor Weihnachten, dass die Kärntner Landesbehörde nicht genau genug geprüft hat.
Die geplante Errichtung eines 20 Hektar großen Logistikzentrums der deutschen Firma DLH auf dem ökologisch wertvollen Gebiet Schütt-Federaun stößt auf heftigen Widerstand. Kritiker – wie z.B. der Naturschutzbeirat Kärnten – werfen DLH und Stadt Villach vor, das Gesamtprojekt durch “Salamitaktik” und Verschleierung seiner tatsächlichen Ausmaße einer notwendigen, umfassenden Umweltprüfung zu entziehen.
Erstaunlicherweise wurde das Projekt für das Feststellungsverfahren (1) umbenannt und sollte plötzlich doch kein Logistikzentrum mehr sein, sondern ein „Gewerbepark“. Das muss alle Beobachter stutzig machen, wo Alplog Nord doch seit Jahren als Logistikzentrum beworben wird.
Diese Kritikpunkte hat die Bürgerinneninitiative sowie der Naturschutzbeirat in ihren Beschwerden am Gericht vorgebracht. Nun hat das BvwG in Wien festgestellt, dass der Bescheid der Landesbehörde tatsächlich nicht rechtsrichtig zustande gekommen ist.
Laut dem Urteil habe die Landesbehörde „aufgrund einer verfehlten Rechtsansicht notwendige Ermittlungsschritte unterlassen“. Im nun aufgehobenen Bescheid habe die Landesbehörde nötige gutachterliche Stellungnahmen nicht eingeholt. „Vor diesem Hintergrund kann sehr wohl gesagt werden, dass die belangte Behörde nur ansatzweise und in eine andere Richtung ermittel hat und damit eine Zurückweisung an die belangte Behörde gerechtfertigt ist.“
Nun muss eine umfangreichere Einzelfallprüfung mit „um Größenordnungen erweiterten“ Umfang durchgeführt werden, in der auch die sogenannte Kumulierung mit anderen Vorhaben betrachtet werden muss. Zusammenhängende Projekte müssen laut UVP-Gesetz in ihrer Gesamtheit (Kumulation) betrachtet und geprüft werden.
„Die geplante Hochwasserfreistellung, die Verlegung der L30 als Zufahrt zum Betriebsgelände, als auch das geplante LKW-Verteilerzentrum sind untrennbar miteinander verknüpft und eine Umsetzung ohne das jeweils andere Projekt weder sinnvoll noch möglich. Deshalb müssen diese Projekte auch gemeinsam betrachtet und als zusammenhängendes Projekt einer UVP unterzogen werden. Die Stadt Villach und die DLH hingegen versuchen sich in Konstruktionen, die einen Zusammenhang dieser Projekte leugnen.“
„Wir danken unseren Unterstützerinnen, die mit ihren Spenden diesen weiteren Erfolg vor Gericht ermöglicht haben. Nun konzentrieren wir uns auf die kommende Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht.“
so Anton Dicketmüller, Sprecher der Initiative.
Am 10. Jänner folgt nämlich schon die nächste Verhandlung in einem anderen LCAS-Verfahren: Sowohl die BI Rett ma die Schütt als auch der Kärntner Naturschutzbeirat wollen die Aufhebung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau des Hochwasserschutzes und der Verlegung der Landesstraße L30 erreichen. Die Aufschüttung der Feuchtwiese und die Rodung des wertvollen Auwalds für die Hochwasserfreistellung zerstört wichtigen Lebensraum für gefährdete Vogel- und andere Tierarten der direkt angrenzenden Natura2000 Gebiete des Dobratsch.
Dies ist schon der zweite juristische Erfolg für die Initiative. Im September urteilte das Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt, dass die Stadt Villach, bzw. der Leiter der LCAS-Taskforce Bürgermeister Albel zu unrecht die Herausgabe von Ausschussprotokollen und anderen Unterlagen verweigert hatte.
(1) Die Kärntner Landesbehörde prüfte in einem UVP-Feststellungsverfahren ob für die eingereichten Planungen der DLH für den ersten Bauabschnitt des LCAS-Nord eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.